+49 202 979854 0 info@tripada.de

hrdaye citta samvit

Durch Sammlung im Herzen erlangt man Erkenntnis des Bewusstseins

Patanjali Yoga Sutra 3.33

Die inhaltlichen Anforderungen der Krankenkassen an die beruflichen Kompetenzen

Kriterien für die Zertifizierung von Kursangeboten der individuellen verhaltensbezogenen Prävention
nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V, Stand: 23.11.2020

Präventionsprinzip „Förderung der Entspannung (Palliative Regenerative Stressbewältigung)“ – Fernöstliche Entspannungsmethoden Hatha Yoga, Tai Chi und Qigong

Folgende fachlichen Kompetenzen können im Rahmen einer staatlich anerkannten Berufsausbildung oder eines wissenschaftlichen Studiums an einer Universität oder Fachhochschule mit Schwerpunktsetzung auf ein Tätigkeitsgebiet oder durch eine nicht formale berufliche Qualifizierung mit einem mindestens zweijährigen Studium erworben werden.

Staatlich anerkannte berufliche oder akademische Qualifikation mit Bezug zu einem Tätigkeitsbereich: Eine staatlich anerkannte berufliche oder akademische Qualifikation gilt als tätigkeitsbezogen, wenn sie mindestens einen Teil der fachlichen Kompetenzen innerhalb der unten aufgeführten Mindeststandards abdeckt.Hinzu kommen ggf. weitere Qualifizierungsmaßnahmen von Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die staatlich anerkannte Berufs- oder akademische Abschlüsse verleihen oder staatlich anerkannt sind, sowie von Berufs- und Fachverbänden.

Nicht-formale Berufsqualifikation mit Abschluss: Eine nicht-formale Berufsqualifikation mit Abschluss ist eine Ausbildung an privaten Einrichtungen, die nicht durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder spezifische Landesgesetze geregelt ist.Die unten aufgeführten Fachkompetenzen können auchin einer solchen mindestens zweijährigen nicht-formalen Berufsqualifikation mit Abschluss erworben worden sein. Die Ausbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen und der Ausbildungserfolg mit einem Zeugnis oder Zertifikat nachgewiesen werden.

Für diesen Abschluss gelten folgende Voraussetzungen:

Trainer, die fernöstliche Entspannungsmethoden unterrichten, verfügen über eine entsprechende Berufsausbildung gemäß der GKV-Präventionsrichtlinie. Trainer, die wissenschaftliche Kompetenz außerhalb der fernöstlichen Entspannungsmethode vermitteln, benötigen einen entsprechenden staatlich anerkannten Berufsabschluss.

Dies muss aus dem Abschlusszeugnis/Bericht der Absolventin bzw. des Absolventen hervorgehen.

  • Es ist ein Lehrplan vorhanden, der die Einhaltung der im Präventionsleitfaden definierten Mindeststandards nachweist.
  • Die in einem staatlich anerkannten Berufs-/Studiengang erworbenen Module müssen von der Ausbildungsstätte angerechnet werden.

Wurden die Mindeststandards nur in einer nicht formalen beruflichen Qualifikation mit einem Abschluss erworben, müssen zusätzlich mindestens 200 Stunden Lehrveranstaltungspraxis nachgewiesen werden.

Hatha Yoga  Expertise

Pädagogik, Psychologie (≥ 30 Stunden bzw. 1 ECTS)

  • Grundlagen der Didaktik und Methodik, Motivationales Handeln, Psychologische und pädagogische Grundlagen menschlichen Erlebens und Verhaltens (Lernen, soziale Prozesse), Unterricht und Training
  • Mediationstechniken in Theorie und Praxis
  • Grundlegende Aspekte des Stresserlebens im Bezug zur Didaktik
  • Transtheoretisches Modell der Verhaltensänderung
  • Grundlegende Aspekte der Aufklärung im Krankheitskontext

Philosophie und Geschichte des Yoga (≥ 60 Stunden oder 2 ECTS)

  • Philosophische und historische Quellen und Referenzen zum Yoga, insbesondere relevante historische Yogatexte
  • Ethik: Yama und Niyama
  • Wichtige Schulen und Zweige der Yoga-Geschichte
  • Eingebettet in die traditionelle indische Medizin, Aspekte des Ayurveda

Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen (≥ 60 Stunden bzw. 2 ECTS)

  • Anatomie und Physiologie (Grundkenntnisse, u.a. Bewegungsapparat mit Gelenken, Funktionsketten, Faszien, Neuroendokrinologie, Psychoimmunologie, Atemmechanik, Herz-Kreislauf-Regulation)
  • Andere wichtige Organsysteme (Verdauung, Nieren, Nervensystem, Sinnesorgane)
  • Gesundes Funktionieren und ausgewählte stressbedingte Erkrankungen (insbesondere häufige chronische Erkrankungen, einschließlich chronischer Schmerzsyndrome)
  • Physiologische, neurobiologische und psychologische Erklärungsmodelle (Faszien, Bewegungskoordination, Atemkoordination, sensorisches Lernen)
  • Neurobiologie der Meditation
  • Konzept der Mind-Body-Medizin und Entspannungsreaktion
  • Biopsychosoziales Modell einschließlich Salutogenese

Medizin (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS)

  •    Aktueller Stand der Grundlagen- und klinischen Forschung zu Yoga, Asana, Pranayama und Meditation
  •     Relevante Aspekte aus dem psychologischen, neurowissenschaftlichen und sportmedizinischen Bereich

Fachliche Praxiskompetenz

Yogapraxis für Gesunde (≥ 180 Stunden bzw. 6 ECTS nur in Präsenz)

  • Vermittlung der wesentlichen Asanas in Theorie und Praxis (ggf. unter Einsatz von Hilfsmitteln) sowie deren möglichen spezifischen Wirkungen, möglichen Verletzungsrisiken, Hauptwirkungen und Kontraindikationen
  • Wesentliche Techniken des Pranayama mit spezifischen Wirkungen, möglichen Nebenwirkungen, Kontraindikationen
  • Wesentliche Meditationstechniken mit Hauptwirkungen, möglichen Nebenwirkungen und Kontraindikationen
  • Mögliche Wechselwirkungen und Synergien mit anderen Techniken der Entspannung, Spannungsregulierung, Bewegung
  • Aspekte und Wechselwirkungen mit der Ernährung
  • Spezifische Aspekte hinsichtlich unterschiedlicher Lebenssituationen der Teilnehmer (z. B. Schwangerschaft, Alter, Yoga-Praxis im Hinblick auf Asana, Pranayama, Meditation mit vertiefter Selbsterfahrung)
  • und Ausbildung in Anleitung und hier vor allem allgemeine Kenntnisse und Praxis in den drei Bereichen sowie Kompetenz des Yoga für gesunde Menschen

Yogapraxis und Krankheit (≥ 90 Stunden bzw. 3 ECTS ausschließlich in Präsenz) bis 30. Juni 2023

Yogapraxis hinsichtlich Asana, Pranayama, Meditation mit Ausbildung in Anleitung und Beratung bei wesentlichen Krankheitsbildern, insbesondere chronischen Rücken-, Nacken-, Kopfschmerzen, Rheuma, Arthrose, chronischen neurologischen Erkrankungen, Krebs, Depressionen, Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen, Asthma und Darmerkrankungen

  •  Mit Fokus auf krankheitsspezifische Aspekte: Vermittlung der wesentlichen Asanas in Theorie und Praxis (ggf. Einsatz von Hilfsmitteln) sowie deren möglichen spezifischen Wirkungen, möglichen Verletzungsrisiken, Hauptwirkungen und Kontraindikationen
  • Wesentliche Techniken des Pranayama mit spezifischen Wirkungen, möglichen Nebenwirkungen, Kontraindikationen
  • Wesentliche Meditationstechniken mit spezifischen Hauptwirkungen, möglichen Nebenwirkungen und Kontraindikationen
  • Mögliche Wechselwirkungen und Synergien mit anderen Techniken der Entspannung, Spannungsregulierung, Bewegung
  • Wechselwirkung mit der Ernährung

Yogapraxis und Krankheit (≥ 90 Stunden bzw. 3 ECTS ausschließlich in Präsenz) nach dem 30. Juni 2023

Yogapraxis hinsichtlich Asana, Pranayama, Meditation mit Ausbildung in Anleitung und Beratung bei wesentlichen Krankheitsbildern, insbesondere chronischen Rücken-, Nacken-, Kopfschmerzen, Rheuma, Arthrose, chronischen neurologischen Erkrankungen, Krebs, Depressionen, Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen, Asthma und Darmerkrankungen

  •  Mit Fokus auf krankheitsspezifische Aspekte: Vermittlung der wesentlichen Asanas in Theorie und Praxis (ggf. Einsatz von Hilfsmitteln) sowie deren möglichen spezifischen Wirkungen, möglichen Verletzungsrisiken, Hauptwirkungen und Kontraindikationen
  • Wesentliche Techniken des Pranayama mit spezifischen Wirkungen, möglichen Nebenwirkungen, Kontraindikationen
  • Wesentliche Meditationstechniken mit spezifischen Hauptwirkungen, möglichen Nebenwirkungen und Kontraindikationen
  • Mögliche Wechselwirkungen und Synergien mit anderen Techniken der Entspannung, Spannungsregulierung, Bewegung
  • Wechselwirkung mit der Ernährung

 

Interdisziplinäre Kompetenz

Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (≥ 30 Stunden bzw. 1 ECTS)

Strategien und Handlungsfelder der Gesundheitsförderung

Gesundheits- und Krankheitskonzepte

 

Wichtig: Wir berücksichtigen vorhandene und nachgewiesene Fachkompetenzen!