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Tripada Yogalehrerausbildung

Der Check für die Kassenzulassung

wir prüfen Deine Möglichkeiten

 

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Wenn man im Nicht- Stehlen fest gegründet ist, kommen einem alle Schätze von selbst zu

Patanjali Yoga Sutra 2.36

 

Prüfung Deiner individuellen Voraussetzungen für die Kassenzulassung

Mit den seit 2021 geltenden neuen Regeln haben sich die gesetzlichen Kassen vom bisherigen Dreiklang aus Grundberuf, Zusatzqualifikation und Kursleiterschulung verabschiedet.
Nach den neuen – aus unserer Sicht extrem unübersichtlichen und komplizierten Bestimmungen kann der Zugang für den Bereich der „asiatischen Entspannungsmethoden“ weiter über ein Studium oder einen Berufsabschluss erfolgen, der Bezug zu den geforderten fachlichen Kenntnisse hat. In diesem Fall können von uns auch weitere Bildungsleistungen anerkannt werden, so das möglicherweise nur der fachpraktische Ausbildungsanteil zu absolvieren ist.

Im Gegensatz zu früher ist der der Zugang auch ohne einen Grundberuf  möglich. In diesem Fall  ist eine Ausbildung über 2 Jahre erforderlich sowie der Nachweis von 200 Stunden Kursleitererfahrung im Anschluss an die Ausbildung.

Unser Service:

Wir prüfen Deine  individuellen Vorrausetzungen. Dazu legen wir bei Bedarf einen Account bei der ZPP für Dich  an und klären dort den Status. Nach der Sichtung der Unterlagen und der Rücksprache mit der ZPP besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten. Die Gebühr rechnen wir Ihnen zu 50% auf die Ausbildung an.

Wir benötigen hierfür aussagekräftige Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Abschlussurkunden zur Ausbildung und zum Beruf mit Bezug zu den fachwissenschaftlichen Anforderungen
  • Modulhandbücher zur Ausbildung oder zum Studium
  • Nachweis belegter Seminare zu den Themen
  • Pädagogik
  • Psychologie
  • Anatomie
  • tabellarische Angaben zu Yogaausbildungen, Fortbildungen und Unterricht mit Nachweisen

 

Tripada Checkup ZPP 200,00 €