Tripada Yogalehrerausbildung
Der Check für die Kassenzulassung
wir prüfen Deine Möglichkeiten
asteya-pratisthayam sarva-ratna-upasthanam
Wenn man im Nicht- Stehlen fest gegründet ist, kommen einem alle Schätze von selbst zu
Patanjali Yoga Sutra 2.36
Prüfung Deiner individuellen Voraussetzungen für die Kassenzulassung
Mit den seit 2021 geltenden neuen Regeln haben sich die gesetzlichen Kassen vom bisherigen Dreiklang aus Grundberuf, Zusatzqualifikation und Kursleiterschulung verabschiedet.
Nach den neuen – aus unserer Sicht extrem unübersichtlichen und komplizierten Bestimmungen kann der Zugang für den Bereich der „asiatischen Entspannungsmethoden“ weiter über ein Studium oder einen Berufsabschluss erfolgen, der Bezug zu den geforderten fachlichen Kenntnisse hat. In diesem Fall können von uns auch weitere Bildungsleistungen anerkannt werden, so das möglicherweise nur der fachpraktische Ausbildungsanteil zu absolvieren ist.
Im Gegensatz zu früher ist der der Zugang auch ohne einen Grundberuf möglich. In diesem Fall ist eine Ausbildung über 2 Jahre erforderlich sowie der Nachweis von 200 Stunden Kursleitererfahrung im Anschluss an die Ausbildung.
Unser Service:
Wir prüfen Deine individuellen Vorrausetzungen. Dazu legen wir bei Bedarf einen Account bei der ZPP für Dich an und klären dort den Status. Nach der Sichtung der Unterlagen und der Rücksprache mit der ZPP besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten. Die Gebühr rechnen wir Ihnen zu 50% auf die Ausbildung an.
Wir benötigen hierfür aussagekräftige Unterlagen
- Lebenslauf
- Abschlussurkunden zur Ausbildung und zum Beruf mit Bezug zu den fachwissenschaftlichen Anforderungen
- Modulhandbücher zur Ausbildung oder zum Studium
- Nachweis belegter Seminare zu den Themen
- Pädagogik
- Psychologie
- Anatomie
- tabellarische Angaben zu Yogaausbildungen, Fortbildungen und Unterricht mit Nachweisen