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Tripada Yoga ® Lehrerausbildung

Lizenzbestimmungen für lizenzierte Tripada Yogalehrer 

Wenn Sie als ausgebildeter Yogalehrer eine Lizenz erwerben, akzeptieren Sie die folgenden Bestimmungen:

Standardlizenz Tripada Yoga ®

mit Zertifizierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention

Hans Deutzmann, Inhaber der Urheber, Lizenz – und Markenrechte vergibt an den Käufer die zeitlich befristete Lizenz, als

Lizenzierter Kursleiter die jeweils lizenzierten Tripada Yoga ® Kurse anzubieten 

Mit dem Kauf der Lizenz und dem Nachweis der unten benannten Voraussetzungen erwirbt der Käufer das persönliche, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die jeweils lizenzierten Tripada Yoga ® Kurse für einen vereinbarten Zeitraum nach Ausstellungsdatum selbstständig anzubieten. Hierbei sind die folgenden Bestimmungen maßgeblich und verbindlich vereinbart. Sie werden mit dem Erwerb der Lizenz und des Zertifikates ausdrücklich anerkannt.Sie erwerben kein Eigentum an den Konzepten, sondern lediglich zeitlich begrenzte Nutzungsrechte an den Konzepten. Das Nutzungsrecht erlischt durch Kündigung oder Beendigung der Laufzeit des Lizenzvertrages.

§ 1 VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ERWERB EINER TRIPADA ® KURSLEITER – LIZENZ

1. Der Erwerb der Tripada ® Kursleiter Lizenz im Bereich Yoga ist nur möglich in Verbindung mit folgenden Nachweisen:
2. Yogalehrerausbildung über 2 Jahre und 500 Stunden (durchgehend)
3. Vorliegendem und nachgewiesenem staatlich anerkanntem Grundberuf in einem pädagogischen oder gesundheitsnahen Bereich
4. Oder mit einem a) staatlich anerkannten anderen Beruf und b) Beleg über 200 Stunden Unterrichtserfahrung im Yoga mit Bestätigung / Nachweis durch Dritte
5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
6. Einer Fortbildung über ein Wochenende je Konzept, falls dies vorgesehen ist.
Vor Aushändigung eines Zertifikates sind die Nachweise 1-4 vorzulegen und eine Fortbildung zu besuchen.

§ 2 INKRAFTRETEN

1. Die Lizenz tritt erst in Kraft
2. mit der Aushändigung des entsprechenden Tripada Fortbildungszertifikates nach dem Besuch der Fortbildung (falls verlangt)
3. der abgeschlossenen Zertifizierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention

§ 3 ZERTIFIZIERUNG BEI DER ZPP

1. Die Zertifzierung wird nur durch Tripada durchgeführt.
2. Tripada wird den Account als Admin betreuen.
3. Der Lizenznehmer erhält Zugang um seine Kursdaten einzupflegen
4. Mit dem Ende Lizenz endet auch die Zertifizierung. Tripada wird den Account schließen.
§ 4 RÄUMLICHER AUSSCHLUSS
1. Die Lizenz gilt nicht in Wuppertal und Bocholt.
§ 5 EINHALTUNG DER KONZEPTE UND WAHRUNG DER INTEGRITÄT DER KURSE
1. Die Kurse und Curricula dürfen nur in der vorliegenden Form unterrichtet werden.
2. Grundlegende Änderungen sind nicht gestattet.
3. Die didaktische Konzeption erlaubt zu den bestehenden Übungen des Kurses zusätzlich hinführende und themenbezogene Stunden durchzuführen.
4. Die Auswahl der Techniken und Methoden und die Choreografie sind jedoch beizubehalten.
§ 5 URHEBERRECHTE
1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die urheberrechtlich geschützten Unterrichtskonzepte von Tripada ® nicht unter anderer Bezeichnung und ohne Nennung der Urheber- und Lizenzinhaber zu vermarkten,
2. die Kurse nicht als eigene oder fremde Kurse auszugeben, anzubieten oder zu verwerten. Dies gilt auch für eine nur sinngemäße Nutzung der Kurskonzepte mit geringen Abweichungen, wobei das Gerüst der Konzepte erkennbar bleibt.
3. die Urheberrechte bis zur Wertschöpfungshöhe zu beachten.
4. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Zahlung einer im Einzelfalle festzulegenden, angemessenen und gerichtlich überprüfbaren Konventionalstrafe.
5. In diesem Fall kann zudem die Lizenz fristlos gekündigt werden.

§ 6 WEITERGABE AN DRITTE

1. Die Erlaubnis zur Nutzung bezieht sich nur auf die eigene Person und die eigene selbstständige Tätigkeit.
2. Sie ist nicht auf Dritte übertragbar, namentlich nicht auf andere Anbieter wie Krankenkassen, Bildungsträger, Fitnessstudios oder Yogaschulen.
3. Schulungsunterlagen wie das Trainermanual und Handouts sind ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen und nicht zur Weitergabe an Dritte.
4. Es dürfen keine Kopien in egal welcher Form gefertigt und an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
5. Die dafür vorgesehenen Teilnehmerunterlagen sind im Kurs nur an die Teilnehmer auszugeben.
6. Urheberrechtsverletzungen ziehen Vertragsstrafen in angemessener Höhe nach sich

§ 7 KEINE BERUFLICHE AUSBILDUNG ODER FORTBILDUNG

1. Der Kurs wird nur an Endverbraucher abgegeben und darf nicht zu Schulungszwecken als berufliche Bildung unterrichtet werden.
2. Die Lizenz berechtigt nicht zur Durchführung von beruflichen Ausbildungen unter der Marke in irgendeiner Form.
3. Die bereit gestellten Materialien dürfen nicht für diesen Zweck verwendet werden.

§ 8 BEGLEITMATERIALIEN ZUM KURS

1. In den Kursen sind die Begleitmaterialien im Original in professioneller Qualität an die Kursteilnehmer auszugeben. Diese sind Bestandteil des Kurskonzeptes.
2. Der Lizenznehmer bezieht die Materialen gegen Entgelt bei Tripada je Teilnehmer.
3. Der Beitrag hierfür kann gesondert zum Kurspreis ausgewiesen und von den Teilnehmern vereinnahmt werden.
§ 9 PREISEMPFEHLUNGEN
1. Die Kurse unterliegen einer Preisempfehlung von 150,00€.
2. In diesem Betrag kann das Kursbegleitmaterial enthalten sein oder es kann zusätzlich berechnet werden
3. Der Preis kann regional angepasst werden, soll aber um nicht mehr als 10% über- oder unterschritten werden.

§ 10 MELDEPFLICHT UND REGISTRIERUNG

1. Der Lizenzpartner wird bei Tripada registriert und auf tripada.de gelistet
2. Die von ihm gegebenen Kurse werden mit Kursname, Zeitraum, Ort und Leitung gemeldet und in eine Liste eingetragen.
3. Auf tripada.de werden die Kurse mit Link zum Lizenzpartner kostenlos beworben.

§ 11 EVALUATION, Austausch, Fortbildung

1. Auf Anfrage beteiligen sich die Lizenzpartner an Maßnahmen der Evaluation und der Kursbewertung durch die Kunden.
2. Hierfür werden Fragebögen On- oder Offline zur Verfügung gestellt.

3. Der Lizenznehmer beteiligt sich am Austausch mit anderen Lizenzpartnern und nimmt an Treffen und Fortbildungen teil 

§ 12 DAUER DER LIZENZ

1. Der Lizenzvertrag hat eine Dauer von 3 Jahren.
2. Er verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn er nicht gekündigt wird.
3. Eine Kündigung muss bis 3 Monate vor Ablauf schriftlich erfolgen.

§ 13 WERBUNG UND MARKETING

1. Grundsätzlich weist sich der Lizenznehmer bei der Ankündigung von Tripada ® Kursen als „lizenzierter Kursleiter“ der Tripada Akademie ® aus Hierfür stellt Tripada ein Logo zur Verfügung.
2. Es wird immer ein Link auf tripada.de gesetzt
3. Es werden standardisierte Texte verwendet. Formulierungen müssen vor der Veröffentlichung abgestimmt werden.

§ 14 KÜNDIGUNG BEI VERTRAGSVERLETZUNG

1. Der Lizenzgeber kann den Vertrag fristlos oder in einer angemessenen Frist kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen wichtige Bestimmungen verstößt. Hierzu zählen

a. Die unerlaubte Kopie oder Weitergabe der Materialien an unberechtigte Dritte
b. Unterlassung der Kursregistrierung bei Tripada
c. Die maßgebliche Veränderung der Kurse
d. Kursmaterialien nicht beziehen und nicht in den Kursen verteilen
e. Kurse unter eigenem Namen geben ohne Verweis auf tripada
f. Veröffentlichung nicht genehmigter Texte
g. Nicht bezahlte Lizenzgebühren

2. Im Falle einer Kündigung aus Gründen, die die Rechte des Lizenzgebers verletzen, werden keine Beiträge zurückerstattet.

§ 14 QUALITÄTSBESTIMMUNGEN RÄUME

1. In Hinblick auf Raumgröße und Ausstattungen sind die Qualitätsbestimmungen einzuhalten.
2. Raumgröße und Anzahl der Teilnehmer müssen so abgestimmt sein, das jeder Teilnehmer angemessen Platz hat.
3. Die Räume müssen sauber, warm und leise sein.
4. Für den Kurs sind Matten, Sitzkissen, einige Bänkchen und Gurte sowie Decken erforderlich und bereit zu stellen.

§ 15 PREISE

1. Es gelten die beim Kauf vereinbarten Preise und Laufzeiten.
2. Diese können je nach Angebot variieren und werden schriftlich bestätigt.

§ 16 AKTUALISIERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN

1. Diese Bestimmungen können aktualisiert werden.
3. Sie sind nach der Bekanntgabe gültig.
4. Wenn sich der Lizenznehmer nicht einverstanden erklärt, endet die Lizenz mit einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe. 

§ 17 SALVATORISCHE KLAUSEL

1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags vollständig oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.
2. In diesem Fall werden die Parteien die unwirksame Bestimmung durch eine andere angemessene Regelung ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Klausel in wirksamer Weise verwirklicht und dem am ehesten entspricht, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie den Gesichtspunkt bei Abschluss dieses Vertrages bedacht hätten.

Ich bestätige und akzeptiere diese Vereinbarungen.

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