Der Amtsschimmel wiehert – neue Anforderung der ZPP vom 1.12.2023
wir nehmen Dir das alles ab!

von | Dez. 1, 2023 | Blog, Blogbeiträge | 0 Kommentare

Verbindliche Anbieterinformationen: Verbindliche Informationen zu den Kriterien für die Mustereinweisung und Einweisung ins Programm

Sehr geehrte(r) ….

da es innerhalb der Prüfung immer wieder zu Nachforderungen auf Grund von fehlerhaften Mustereinweisungen kommt, möchten wir Sie hiermit über die wesentlichen Anforderungen an eine Mustereinweisung für Konzepte informieren.

Folgende Angaben sollten auf der Mustereinweisung, die zu einem Konzept hochgeladen wird, enthalten sein:

1. Titel des Konzeptes in das eingewiesen wurde: Der exakte Titel des Konzeptes muss eingetragen sein.

2. Platzhalter für Name und Vorname der Kursleitung: Die Daten der Kursleitung müssen nach der Einweisung in das Programm ausgefüllt werden.

3. Name mit Adresse oder Logo des Konzeptentwicklers bzw. der Konzeptentwicklerin: Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten, mit denen im System der Zentrale Prüfstelle Prävention übereinstimmen müssen.

4. Platzhalter für das Datum der Einweisung: Auf der Einweisung in das Programm muss das genaue Datum der Einweisung angegeben werden. Das Ausstellungsdatum allein ist nicht ausreichend.

5. Bestätigung über die Einweisung: Es muss eindeutig aus der Einweisung hervorgehen, ob die Einweisung in Präsenz oder als Live-Onlineübertragung erfolgt ist. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Live-Onlineübertragung zusätzlich eine Selbstverpflichtungserklärung hochladen, in der die Sicherstellung des Datenschutzes, der technischen Unterstützung sowie der Qualitätskontrolle bestätigt wird. Ein entsprechendes Formular steht Ihnen in den Nutzerhilfen zur Verfügung und muss für die Prüfung zusammen mit der Mustereinweisung hochgeladen werden.

Im Rahmen des Erstantrages können Sie nur eine einzige Mustereinweisung hochladen. Nach der Zertifizierung können standardmäßig bis zu fünf weitere Mustereinweisungen separat zur Prüfung hochgeladen werden.

Die Einweisung muss zeitlich nach der Zertifizierung des Konzeptes erfolgt sein. Zudem beachten Sie bitte, dass die ausgestellte Einweisung ins Programm, die die Kursleitung erhalten kann, nicht von der Mustereinweisung abweichen darf. Sie muss in der gleichen Form (mit ausgefüllten Platzhaltern) ausgestellt werden, damit die Kursleitung diese in dem eigenen Account hochladen kann. Erst danach kann der Prüfantrag für den Kurs auf Basis des Konzeptes gestellt werden.

Bei der Rezertifizierung von Konzepten muss grundsätzlich eine Mustereinweisung nach den oben genannten Kriterien hinterlegt werden. Die zuvor anerkannten Mustereinweisungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit, sofern diese zeitlich vor dem Rezertifizierungsdatum ausgestellt worden sind.

Hinweis: Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Anwenderhilfen (Kapitel 4.2.5 „Einweisung ins Programm (Mustereinweisung)“) sowie die FAQ, die wir für Ihre Nutzung im Bereich der Nutzerhilfen bereitgestellt haben.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Die Mitarbeitenden der Info-Hotline stehen Ihnen unter 0201 5 65 82 90 montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr und freitags zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr oder über unser Kontaktformular unterstützend zur Seite.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur
Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V

Zentrale Prüfstelle Prävention
Rellinghauser Str. 93, 45128 Essen

Info-Hotline: 0201/5 65 82 90
Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht mit der Antwortfunktion Ihres E-Mail-Programms darauf, sondern benutzen Sie das Kontaktformular unter https://portal.zentrale-pruefstelle-praevention.de/public/kontakt.

Bitte beachten Sie auch unsere aktuell hinterlegten verbindlichen Informationen.

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